Digitaler Telearbeits-Antrag: Nachvollziehbar, medienbruchfrei und rechtskonform
Weniger Verwaltungsaufwand. Schnellere Genehmigungen. Ohne Formular-Pingpong.
Reduzieren Sie Durchlaufzeiten, schaffen Sie Transparenz für Beschäftigte und Führungskräfte und verbinden Sie Personalstelle, Arbeitsschutz, IT und Personalvertretung in einem durchgängigen digitalen Verfahren.
#}Wo es heute hakt.
Der Telearbeits-Antrag berührt mehrere Stellen: die Führungskraft, die Personalstelle, die Personalvertretung, die IT und den Arbeitsschutz. Ohne durchgängigen Ablauf entstehen Medienbrüche, Doppelarbeit und unklare Zuständigkeiten.
Antrag auf dem Papier-Dienstweg
Der Antrag wandert als Formular oder E-Mail zwischen Beschäftigten, Führungskraft und Personalstelle. Der Bearbeitungsstand ist für keine Seite durchgängig sichtbar.
Doppelerfassung von Daten
Stammdaten, Arbeitsplatz und Telearbeitstage werden mehrfach eingegeben. Jede erneute Erfassung erzeugt Tippfehler und Abweichungen zur Personalakte.
Arbeitsschutz gerät aus dem Blick
Bei einem Telearbeitsplatz ist eine Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG i.V.m. der Arbeitsstättenverordnung erforderlich; bei mobilem Arbeiten ist die Arbeitsstättenverordnung nicht anwendbar. Häufig wird der Arbeitsschutz separat und unverbunden bearbeitet und verzögert die Genehmigung.
Mitbestimmung unklar dokumentiert
Die Beteiligung der Personalvertretung erfolgt formlos. Fristen und Beteiligungsschritte sind im Nachhinein schwer nachvollziehbar.
Ein Verfahren, das verbindet statt ersetzt.
Axon Ivy orchestriert den Telearbeits-Antrag durchgängig: Beschäftigte stellen ihren Antrag einmal digital, die Angaben fließen ohne erneute Erfassung an Führungskraft, Personalstelle und Personalvertretung. Bestehende Systeme wie das Personalverwaltungsverfahren und das DMS bleiben führend.
Beschäftigten-Strecke
Genehmigungs-Strecke
Vorteile je Rolle.
Beschäftigte:r
- Einmal digital statt mehrfach auf Papier
- Eingangsbestätigung umgehend
- Transparenter Bearbeitungsstand bis zur Entscheidung
Führungskraft und Personalstelle
- Angaben aus dem Antrag übernommen, weniger Tippen
- Abgleich mit der Dienstvereinbarung unterstützt
- Klare Aufgabenlisten statt E-Mail-Stapel
IT-Stelle
- Bestandssysteme bleiben führend
- Offene Schnittstellen (REST, LDAP / Active Directory, SOAP, ggf. Personalverwaltungs-Schnittstelle)
- Betrieb im eigenen oder kommunalen Rechenzentrum möglich
Verbindet Ihre Personalverfahren, statt sie zu ersetzen.
Datenschutz und Betrieb
Angaben zum Beschäftigungsverhältnis und zum häuslichen Arbeitsplatz sind personenbezogene Daten und unterliegen der DSGVO sowie den Vorschriften zum Beschäftigtendatenschutz. Das Verfahren unterstützt einen DSGVO-konformen Betrieb, bildet die Schritte der Dienstvereinbarung ab und legt Vorgänge nachvollziehbar im DMS ab, sofern dieses eine revisionssichere Ablage unterstützt.
Arbeitsschutz und Mitbestimmung
Bei Telearbeitsplätzen folgt die Gefährdungsbeurteilung § 5 ArbSchG i.V.m. der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV); bei mobilem Arbeiten und Homeoffice ist die ArbStättV nicht anwendbar, die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG bleibt jedoch erforderlich. Die Beteiligung der Personalvertretung richtet sich nach dem einschlägigen Personalvertretungsrecht.
Was Sie zum Verfahren wissen sollten.
Die wichtigsten Antworten zu Abgrenzung, Arbeitsschutz, Fristen, Mitbestimmung, Integration und Barrierefreiheit.
Ersetzt das Verfahren unser bestehendes Personalverwaltungsverfahren?
Worin unterscheiden sich Telearbeit und mobiles Arbeiten / Homeoffice im Verfahren?
Was passiert, wenn Angaben fehlen oder eine Frist abläuft?
Wie wird die Personalvertretung beteiligt?
Was passiert bei Befristung oder Widerruf?
Welche Verfahren und Systeme lassen sich anbinden?
Wie berücksichtigt die Lösung unsere Dienstvereinbarung und lokale Regelungen?
Kann der Telearbeits-Antrag barrierefrei umgesetzt werden?
Lassen Sie uns ins Gespräch kommen
Weniger Verwaltungsaufwand. Kürzere Durchlaufzeiten. Mehr Transparenz.
Erfahren Sie, wie Ihre Verwaltung den Telearbeits-Antrag digitalisieren und Personalstelle, Arbeitsschutz, IT und Personalvertretung in einem durchgängigen Verfahren verbinden kann.