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Axon Ivy
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Kanton Zürich goes digital!

Digitaler Einbürgerungsprozess im Kanton Zürich

31
Aug
online

In Zusammenarbeit mit der FROX AG

Axon Ivy Partner: Frox.

 

Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung

Der Schweizer Kanton Zürich digitalisiert seinen Einbürgerungsprozess. Dies ermöglicht die effiziente und schnelle Bearbeitung von Einbürgerungsgesuchen und vereinfacht die Zusammenarbeit mit den Gemeinden erheblich.

 

Im Kanton Zürich werden jährlich 7.500 Einbürgerungsgesuche gestellt, die von verschiedenen Stellen bearbeitet werden müssen: Das Kantonale Gemeindeamt (GAZ), die betroffenen Gemeinden und der Bund arbeiten im Schnitt 18 Monate an einem Fall. Der bisherige papierbasierte Prozess gestaltete sich zum Teil langwierig und wenig transparent. Es war nicht einfach, schnell und fundiert Auskunft zum Stand eines Gesuches zu geben.

 

Eine durchgängige digitale Workflow-Lösung schafft Abhilfe. Sie unterstützt künftig alle am Prozess beteiligten Personen bei der elektronischen Bearbeitung und ermöglicht eine medienbruchfreie Prozessierung.

 

Die Vorteile für das Gemeindeamt Kanton Zürich:

 

  • Fallbearbeitung auf Basis strukturierter Daten
  • Medienbruchfreie Zusammenarbeit
  • Bessere Übersicht und Information gegenüber bewerbenden Personen und Drittparteien
  • Einfache Bedienung, minimale Schulung
  • Optimierung der Steuerung und Ressourcenplanung
  • Verbessertes Monitoring und Auswertungsmöglichkeiten

 

Erfahren Sie in unserem Webinar, wie der Kanton Zürich mit der "Fachapplikation Einbürgerung" (FAE) den gesamten Einbürgerungsprozess digitalisiert. Mitarbeitende profitieren dabei vom transparenten und flexiblen Prozess und die Zeit bis zum finalen Bescheid reduziert sich erheblich.

 

Deniz Danaci, Abteilungsleiter Einbürgerung des Kantons Zürich, präsentiert Ihnen den digitalen Einbürgerungsprozess und beantwortet im Folgenden auch die Fragen aus der Live-Veranstaltung.

 

Fragen und Antworten aus dem Webinar

Verwenden Sie digitale Signaturen in diesem Prozess?

Wenn damit Unterschriften gemeint sind: Nein.
Zurzeit dürfen Verfügungen (in unserem Fall Einbürgerungsentscheide, die unterschrieben werden müssen) aus rechtlichen Gründen noch nicht elektronisch erstellt bzw. verschickt werden. Daher ist die elektronische Signatur aktuell nicht sinnvoll.

 

Der zeitliche Durchlauf benötigt nach wie vor 18 Monate? Warum?

Dafür gibt es verschiedene Gründe:

 

  • Der Einbürgerungsprozess ist ein kompliziertes Verfahren, das vom Gesetz vorgeschrieben ist (vgl. entsprechende Folie).
  • Aus organisatorischen Gründen ist ein gewisser Stock an Pendenzen unabdingbar. Der Gesuchseingang ist volatil, das bedeutet, im einen Monat erreichen uns viele Gesuche (von Bewerbenden und Gemeinden sowie vom Bund), im anderen wenige. Hätten wir das Ziel, möglichst immer ohne Pendenzen auszukommen, wäre die Auslastung des Personals höchst unterschiedlich. Entsprechend ist dies auf Gemeinde- und Bundesebene der Fall.
  • Unvollständig eingereichte Gesuche, das Nachfordern von Unterlagen und Wartezeiten verlängern die Durchlaufzeit. Dieses Problem entschärft sich jedoch, da seit dem 1. Juli nur noch wenige Dokumente eingereicht werden müssen.
  • Vermutlich sind auf Seiten der Verwaltung teilweise nicht genügend Ressourcen vorhanden.

 

Wollen jetzt andere Abteilungen in Zürich dank diesem Erfolg Axon Ivy einsetzen?

Es sind meines Wissens Gespräche in Gang, das Interesse ist jedenfalls vorhanden.

 

Wie haben das Testen und die Feedbackschleifen bei der Entwicklung der Applikation funktioniert? Wie war der Zeitaufwand hierfür?

Der Zeitaufwand für das Testen war groß, vermutlich der umfangreichste Aufwandposten. Die Feedbackschleifen haben gut funktioniert. Für kleine Anpassungen (Abweichungen oder Ergänzungen zur Spezifikation) war FROX immer offen.

 

Wie vielfältig waren die Anforderungen seitens der Gemeinden? Und wie wurden diese berücksichtigt?

Die Anforderungen wurden über die Fachgruppe berücksichtigt, in der die Gemeinden durch mehrere Personen vertreten waren. Der größte Wunsch der Gemeinden war eine Anbindung an ihr jeweiliges Geschäftsverwaltungssystem. Nicht zuletzt aufgrund der Vielfalt dieser Systeme war das jedoch nicht machbar. Im Allgemeinen ist die Akzeptanz der Axon Ivy-Plattform in den Gemeinden trotzdem groß.

 

Was haben Sie mit den laufenden (Papier-)Dossier vor der Einführung gemacht?

Diese wurden weder migriert noch digitalisiert. Laufende Dossiers bearbeiten wir auf Papier weiter und schließen sie so ab. Wir haben also immer noch grüne Mäppchen in unseren Büros. Aber es werden immer weniger. Ende 2024 sollten die meisten abgeschlossen bzw. im Archiv sein.

 

Ist das Portal für die Antragsteller Teil der Lösung oder davorgeschaltet?

Das Portal ist davorgeschaltet.

 

Sind Kandidatinnen und Kandidaten gezwungen, das Gesuch digital einzureichen? Gibt es weiterhin die Möglichkeit, Gesuche physisch einzureichen? Wie wird im Prozess mit solchen Medienbrüchen umgegangen?

Man kann das Gesuch auch weiterhin postalisch einreichen. Die Onlinequote schwankt zurzeit zwischen 70 und 85 Prozent, je nach Monat. Postalisch eingereichte Gesuche digitalisieren wir im Nachhinein.

 

Auswirkungen des Kanban-Prozesses auf die Motivation der Mitarbeitenden: Gibt es nach wie vor Aufgabenschwerpunkte oder können nun alle Mitarbeitende alles?

Zum Punkt Motivation: Die Mitarbeitenden befinden sich immer noch im Change. Ihnen sind noch nicht ganz alle Möglichkeiten des Kanban-Prinzips bekannt. Generell «fremdelt» das Team noch etwas, da sie «ihre» Dossiers nicht mehr haben. Aber das wird sich sicherlich langsam ändern, ich bin zuversichtlich.

 

Im Hinblick auf Aufgabenschwerpunkte gilt: Grundsätzlich machen alle alles. Aber es gibt natürlich auch gewisse Schwerpunkte. Manche Mitarbeitende machen gewisse Aufgaben häufiger, weil sie ihnen mehr liegen. Andere Kolleginnen und Kollegen sind exklusiv mit gewissen Aufgaben betraut. Zum Beispiel den Support von Bewerbenden betreuen nicht alle Beschäftigte.